Digitaler Tachograph, ein Service der SVG Rheinland
Die Einbaupflicht des digitalen Tachographen besteht bei Erstzulassungen seit dem 01.05.2006. Betroffen von dieser Maßnahme sind alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen. Neufahrzeuge, die unter diese Verordnung fallen, werden dann automatisch mit digitalem Tachographen ausgestattet.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns an. Schulungen zum Thema digitaler Tachograph für Fahrer sowie für Unternehmer finden regelmäßig an einem Samstag im SVG - Schulungszentrum in Koblenz statt!
Gerne führen wir unsere Kurse auch in Ihrem Hause durch.
SVG Archivierungsservice
Wir übernehmen für Sie die Archivierung und Auswertung Ihrer Daten aus Massenspeicher und Fahrerkarte!
Seit Anfang 2009 übernehmen wir für Unternehmen mit kleinem Fuhrpark (auch Busunternehmen und Handwerker) das Archivieren und Auswerten von digitalen Daten. Interessenten an diesem Service lesen dann nur noch Ihre Fahrerkarten und Massenspeicher aus und senden die Dateien per Email an uns. Wir sorgen dann für die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung der eingegangenen Daten und erstellen Ihnen monatlich eine Auswertung über die Verstöße Ihrer Fahrer.
Unser Archivierungsservice umfasst folgende Leistungen:
- Gesetzliche Archivierung Ihrer Daten auf 2 Datenträgern
- Auswertung Ihrer Daten gem. Verstoßmodul der Zauner - Software
- Löschen Ihrer Daten nach den gesetzlich festgelegten Fristen
- Download - Erinnerungsservice
- Zusammenstellung Ihrer Daten auf CD im Falle einer Prüfung durch die zuständigen Behörden
Die Fahrerkarte...
- wird in Rheinland - Pfalz bei den Führerscheinstellen beantragt.
- enthält die Daten zur Identität des Fahrers.
- speichert alle Bewegungsdaten des Fahrers.
- ist nicht übertragbar.
- darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden.
- ist 5 Jahre gültig.
- kostet in Rheinland - Pfalz ca. 40,00 €.
Zur Beantragung benötigen Sie:
- EU- Kartenführerschein
- aktuell gültigen Personalausweis
- Lichtbild
- ca. 40,00 €
Tipp:
Achten Sie auf das Ablaufdatum ihrer Fahrerkarte. Mit abgelaufener Fahrerkarte darf ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht mehr bewegt werden!
Beim Verlassen des Fahrzeugs nach Arbeitsende sollten Sie Ihre Fahrerkarte immer entnehmen und nicht im digitalen Kontrollgerät stecken lassen.
Überlassen Sie niemandem Ihre eigene Fahrerkarte!
Die Unternehmenskarte...
- ermöglicht das Ausdrucken und Downloaden von Fahrerkarte und Massenspeicher.
- wird in Rheinland - Pfalz an den Führerscheinstellen beantragt.
- ist 5 Jahre gültig.
- kann 62 fach mit dem gleichen Nummerkreis beantragt werden.
- kostet in Rheinland - Pflaz ca 40,00 €.
- ist keine "Fahrerkarte für den Unternehmer"
Zur Beantragung benötigen Sie:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (aktuelles Datum)
- Kopie vom Personalausweis (Vor- und Rückseite) des Geschäftsführers/Inhabers
- Vollmacht, ausgestellt auf die Person, die die Unternehmenskarte beantragt (wenn der GF die Karte nicht selbst beantragt)
- die abgelaufene / ablaufende Unternehmenskarte
TIPP:
Achten Sie auf das Ablaufdatum ihrer Unternehmenskarte. Mit abgelaufener Unternehmenskarte kann ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht mehr ausgelesen werden!
Achten Sie darauf, dass Sie bei der Nutzung mehrerer Unternehmenskarten auf jeder Karte die gleiche Kartennummer haben. Unterschiedliche Kartennummern führen dazu, dass das eigene Unternehmen bei der Nutzung verschiedener Unternehmenskarten ständig abgemeldet wird.
Achten Sie darauf, dass Sie schon vor Ablauf der aktuellen Unternehmerkarte eine Neue beantragen. Beantragen Sie erst dann eine neune Unternehmenskarte, wenn die Alte schon abgelaufen ist, erhalten Sie ebennfalls eine neue Kartennummer!!!
Archivierung...
Archivierung der Daten von der Fahrerkarte und aus dem Massenspeicher
- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- & Ruhezeiten gewährleistet ist.
- Die Daten sind für ein Jahr auf zwei getrennten Datenträgern zu speichern.
Die Speicherung gilt für:
- Daten der Fahrerkarte
- Daten des Massenspeichers
- alle Ausdrucke, die nicht in digitaler Form vorhanden sind
- digitalisierte Tachoscheiben
- Unverzüglich nach dem Download müssen Sicherheitskopien erstellt werden.
- Die unbearbeiteten Dateien aus den Kontrollgeräten und den Fahrerkarten sind den Kontrollbehörden auf Verlangen zu übergeben
Auslesen:
- die Fahrerkarte ist spätestens alle 28 Tage auszulesen!
- der Massenspeicher ist spätestens alle 3 Monate auszulesen!
Unternehmerpflichten
Pflichten des Unternehmers:
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Handhabung der Karten und des Kontrollgerätes.
- Anmeldung des Unternehmens am digitalen Tachographen mit Hilfe der Unternehmenskarte.
- Regelmäßiges Auslesen von Massenspeicher (alle 90 Tage) und Fahrerkarten (alle 28 Tage)
- Die lückenlose Dokumentation der Lenk- & Ruhezeiten ist zu gewährleisten.
- Daten sind auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
- Die Daten sind auszuwerten, dabei sind Mängel anzusprechen und abzustellen.
- Veranlassung von Reparaturen bei Ausfall des Kontrollgerätes auch unterwegs, wenn die Fahrt noch länger als eine Woche dauert.
- Ausreichendes Druckerpapier für den Drucker des Kontrollgerätes ist zur Verfügung zu stellen.
- Das Fahrpersonal ist in den Themengebieten "Digitaler Tachograph" und "Lenk- und Ruhezeiten" zu schulen!