Verkehrshaftungs- und Speditionsversicherung
Als Frachtführer im Straßenverkehr befassen Sie sich mit der Beförderung von Gütern aller Art. Diese Güter sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Wenn die LKW-Ladung im Straßengraben landet, die übernommenen Sendungen beschädigt werden oder verloren gehen, eine Lieferfrist überschritten wird, sind Sie als Transportunternehmer für den Schaden verantwortlich.
Gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetztes (GüKG) besteht eine Versicherungspflicht in Deutschland für eine Frachtführer-Haftungsversicherung, wenn Sie geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Soweit die gesetzlichen Vorgaben. Die speziellen Anforderungen für ihren Betrieb klären wir in einer umfassenden Beratung.
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