Niederlande: Ab 1. März 2020 elektronische Entsendemeldung für Arbeitnehmer notwendig!

In den Niederlanden wird zum 1. März 2020 ein elektronisches Meldesystem für Arbeitnehmer, die vorübergehend in die Niederlande entsandt werden, eingeführt.

Was bedeutet dies im Einzelnen:

  • Betroffen von dieser Meldepflicht sind auch Fahrer im Straßengüterverkehr, die bilaterale Beförderungen mit den Niederlanden oder Kabotage-Beförderungen in den Niederlanden durchführen.
  • Transitverkehre durch die Niederlande sind ausgenommen.
  • Fahrer, die in die NIederlande entsandt werden, müssen nur einmal pro Jahr gemeldet werden.
  • Der niederländische Mindestlohn und die niederländischen Arbeitsbedingungen sind für die Dauer der Entsendung einzuhalten.
  • Die Meldepflicht gilt auch für selbstfahrende Unternehmer.
  • Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
  • Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
  • Der entsendete Fahrer kann als Kontaktperson für die niederländischen Behörden angegeben werden.
  • Die elektronische Meldung erfolgt eigenständig durch den entsendenden Arbeitgeber.
  • Zusätzliche weiterführende Informationen

 

 

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