Maut in Deutschland: Mautbefreiung

folgende Fahrzeuge sind gem. §1 Abs. 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes von der streckenbezogenen Maut befreit:

 

 

Fahrzeuge der Streitkräfte sowie mautbefreite Kraftomnibusse werden vom System selbstständig erkannt.
Um unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide zu vermeiden, sollten Halter anderer Fahrzeuge diese bei TOLL-COLLECT registrieren lassen.
Das Kontrollsystem erkennt die bei TOLL-COLLECT als mautbefreit registrierten Fahrzeuge über das Kennzeichen.
 
Das Formular zur Befreiung / Verlängerung der Maut finden Sie hier